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Zitierfest

MucHauptS · Hauptsatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucHauptS – Schadensersatz

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.

Mitglieder des ehrenamtlichen Stadtrats, die in Ausübung ihres Ehrenamtes einen Sachschaden erleiden, erhalten eine Entschädigung nach Maßgabe der jeweils geltenden Richtlinien über den Sachschadensersatz bei städtischen Bediensteten.

Dabei gelten Dienstgänge als genehmigt, wenn das einzelne Stadtratsmitglied bestätigt, dass der Dienstgang in Ausübung des Stadtratsmandats erforderlich war.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucHauptS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucHauptS? Zitiere den Wortlaut.“

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