(1) Mit Beginn des Schuljahres 1979/80 (1. August 1979) wird ein städtisches Gymnasium für Knaben und Mädchen errichtet.
(2) Das Gymnasium wird in dem zu errichtenden Schulzentrum (1. Bauabschnitt) am Petuelring untergebracht.
Die Unterbringung erfolgt bis zur Fertigstellung des Schulzentrums (1. Bauabschnitt) in einem benachbarten Schulgebäude.