(1) Mit Beginn des Schuljahres 1979/80 (1. August 1979) wird durch Teilung des bestehenden Städtischen Werner-von-Siemens-Gymnasiums ein städtisches Gymnasium für Knaben und Mädchen errichtet.
(2) Das bestehende Gymnasium wird als Werner-von-Siemens-Gymnasium, das weitere Gymnasium unter neuem Namen geführt.
(3) Das Gymnasium wird im Schulzentrum Perlach-Süd untergebracht. Die Unterbringung erfolgt bis zur Fertigstellung des Schulzentrums Perlach-Süd in benachbarten Schulgebäuden.