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Zitierfest

MucGrundsteuerhebesatzS · Grundsteuerhebesatzsatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucGrundsteuerhebesatzS – Grundsteuerhebesätze

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  • 1. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 824 v.H.,
  • 2. für die Grundstücke (B) 824 v.H..

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„Was regelt § 1 MucGrundsteuerhebesatzS? Zitiere den Wortlaut.“

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