Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) vom 12.08.1991 (MüABl. S. 217) außer Kraft.
MucGruenanlagenS · Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt München
§ 6 MucGruenanlagenS – Inkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.06.2012.
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