Für die Zulassung von Abweichungen von den Vorschriften dieser Satzung gilt Art. 77 Bayerische Bauordnung (BayBO) in der jeweiligen Fassung.
MucGestBegrS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen
§ 8 MucGestBegrS – Abweichungen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.06.2025.
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„Was regelt § 8 MucGestBegrS? Zitiere den Wortlaut.“