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Zitierfest

MucGestBegrS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen

§ 4 MucGestBegrS – Gestaltung von Flachdächern und Außenwänden

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.06.2025.

(1) Kiespressdächer und vergleichbar geeignete Dächer sollen ab einer Gesamtfläche von 100 m² flächig und dauerhaft begrünt werden.

Für Flachdächer von Garagen und von Tiefgaragenzufahrten gilt § 6 Abs. 1 Satz 1 dieser Satzung.

Dies gilt nicht für notwendige technische Anlagen, nutzbare Freibereiche auf den Dächern und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und des Sonnenlichtes.

(2) Unter besonderer Berücksichtigung der Architektur sollen geeignete, insbesondere großflächige Außenwände baulicher Anlagen, mit hochwüchsigen, ausdauernden Kletterpflanzen begrünt werden.

Als geeignet gelten insbesondere Industrie- und Gewerbegebäude.

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