Die Satzung bezweckt die Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke und der Kinderspielplätze.
MucGestBegrS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen
§ 2 MucGestBegrS – Ziel der Satzung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.06.2025.
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„Was regelt § 2 MucGestBegrS? Zitiere den Wortlaut.“