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Zitierfest

MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München

§ 29 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Aufgaben

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.

Aufgaben des Erweiterten Vorstandes sind:

  • 1. Vorbereitung der Vollversammlung

(Erstellung von Beschlussvorlagen, Aufstellung der Tagesordnung) auf Grundlage der in den vorberatenden Ausschüssen getroffenen Vorschläge.

In dringenden Angelegenheiten ist die Vorberatung im Ausschuss entbehrlich. In diesen Fällen ist der Erweiterte Vorstand zur Vorberatung berechtigt;

  • 2. die Koordination und Unterstützung der Ausschussarbeit;
  • 3. ausschussübergreifende Planung und Organisation der Arbeit des Migrationsbeirats;
  • 4. Beantwortung von Anfragen und Stellungnahmen, soweit dies im Interesse des Migrationsbeirats geboten und eine rechtzeitige Beschlussfassung in der Vollversammlung nicht möglich ist;
  • 5. Entgegennahme der Berichte der*des Vorsitzenden sowie der Ausschusssprecher*innen;
  • 6. Koordination der öffentlichen Termine und Veranstaltungen:

Alle Einladungen sind unverzüglich allen Mitgliedern bekannt zu geben. Jedes Mitglied hat der Geschäftsstelle innerhalb von zwei Tagen mitzuteilen, ob und an welchem Termin es teilnehmen möchte. Sollte es hierbei mehrere Interessent*innen geben als freie Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los;

  • 7. Koordination der Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung der*des Vorsitzenden beim Verfassen des Tätigkeitsberichts über die Arbeit des Migrationsbeirats.

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