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Zitierfest

MucGeodatenServiceS · GeodatenServicesatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucGeodatenServiceS – Vervielfältigung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2022.

(1) Vervielfältigungen jeglicher Art von abgegebenen Auszügen aus Karten- bzw. Datenbeständen, die der GeodatenService erstellt hat, bedürfen der Erlaubnis des GeodatenService.

(2) Im Falle einer Zuwiderhandlung kann der GeodatenService die weitere Benutzung (§ 2) untersagen. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen über das Urheberrecht, bleiben unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucGeodatenServiceS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucGeodatenServiceS? Zitiere den Wortlaut.“

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