Diese Satzung tritt zum 01.11.2019 in Kraft.
MucGebuehrenSWohnprojekte · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen der Landeshauptstadt München
§ 8 MucGebuehrenSWohnprojekte – Inkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.11.2019.
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„Was regelt § 8 MucGebuehrenSWohnprojekte? Zitiere den Wortlaut.“