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Zitierfest

MucGebuehrenSNSDokumentationszentrum · Satzung über die Gebühren für die Benutzung des NS-Dokumentationszentrums München (Gebührensatzung NS-Dokumentationszentrum)

§ 8 MucGebuehrenSNSDokumentationszentrum – Entstehung und Fälligkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

Die Gebühren und Auslagen entstehen mit Inanspruchnahme der Leistung. Sie werden mit der Entstehung fällig. Sie sind nach mündlicher oder schriftlicher Zahlungsaufforderung auf ein in der schriftlichen Zahlungsaufforderung angegebenes Konto zu überweisen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucGebuehrenSNSDokumentationszentrum nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucGebuehrenSNSDokumentationszentrum? Zitiere den Wortlaut.“

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