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Zitierfest

MucGebuehrenSNSDokumentationszentrum · Satzung über die Gebühren für die Benutzung des NS-Dokumentationszentrums München (Gebührensatzung NS-Dokumentationszentrum)

§ 1 MucGebuehrenSNSDokumentationszentrum – Gebühren und Auslagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

Für den Besuch der Dauer- und der Wechselausstellungen, den Besuch von Veranstaltungen, Sonderveranstaltungen sowie Kino- oder Videovorführungen, die Teilnahme an Vermittlungsveranstaltungen und die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen des NS-Dokumentationszentrums München sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten.

Entstehen durch die Benutzung oder durch Leistungen für eine*n Benutzer*in Auslagen, so sind diese neben den Benutzungsgebühren zu entrichten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucGebuehrenSNSDokumentationszentrum nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucGebuehrenSNSDokumentationszentrum? Zitiere den Wortlaut.“

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