Die Satzung tritt am 01.02.2018 in Kraft.
MucGebuehrenSFluechtlingsuntrkuenfte · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für Geflüchtete der Landeshauptstadt München (Gebührensatzung dezentrale Unterkünfte für Geflüchtete)
§ 8 MucGebuehrenSFluechtlingsuntrkuenfte – Inkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.08.2026.
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„Was regelt § 8 MucGebuehrenSFluechtlingsuntrkuenfte? Zitiere den Wortlaut.“