(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahres 1993/94 eine Fachschule (Meisterschule) für Vergolder.
(2) Die Fachschule (Meisterschule) für Vergolder wird dem BBZ für Bau und Gestaltung in der Luisenstraße 9/11 angegliedert und in dessen Räumen untergebracht.
(3) Die Leitung der Fachschule (Meisterschule) für Vergolder wird der Schulleitung der städtischen Fachschule für Farb- und Lacktechnik, Luisenstraße 9/11, zusätzlich übertragen.