(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahres 1989/90 eine städtische Fachschule für Orthopädie-Technik (Meisterschule).
(2) Die Fachschule (Meisterschule für Orthopädie-Technik) wird dem BBZ für Innenausbau, Fahrzeugbau und Umweltschutz (Kerschensteiner-BBZ) an der Liebherrstraße 13 angegliedert und in dessen Räumen untergebracht.
(3) Die Leitung der Fachschule wird der Schulleitung der Berufsschule für Raumausstattung, Karosseriebau, Orthopädie-Technik und Lederberufe, Liebherrstraße 13, zusätzlich übertragen.