(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahres 1990/91 eine Fachschule für Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik und für Sanitärtechnik.
(2) Die Schule erhält die Bezeichnung „Fachschule für Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik und für Sanitärtechnik der Landeshauptstadt München“.
(3) Die Fachschule wird dem BBZ für Bau und Gestaltung an der Luisenstraße 9/11 angegliedert und in dessen Räumen untergebracht.
(4) Die Leitung der Fachschule wird der Schulleitung der Berufsschule für Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik zusätzlich übertragen.