(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahrs 2019/2020 eine Städtische Fachschule für Grundschulkindbetreuung. Die Schule ist eine Fachschule im Sinne des Art. 15 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).
(2) Die Schule erhält die Bezeichnung „Städtische Fachschule für Grundschulkindbetreuung der Landeshauptstadt München“.
(3) Aufgabe der Schule ist eine vertiefte Weiterbildung, welche die Schülerinnen und Schüler zum Abschluss „Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ führt.
(4) Die Schule wird an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik, Schlierseestraße 27 in 81539 München angegliedert und in deren Räumen untergebracht.