(1) Die städtische Fachakademie für Augenoptik bildet unbeschadet der Übernahme des Schulbetriebs gemäß § 1 keine Eingangsklassen, im Schuljahr 2011/2012 werden nur noch Klassen des zweiten Studienjahres gebildet. Die Fachakademie wird zum 31.07.2012 aufgelöst.
(2) Die Wiederholung eines Studienjahres an der Fachakademie ist ausgeschlossen. Studierende, die bei Fortbestehen der Fachakademie dort ein Studienjahr wiederholen würden, können in die Städtische Fachschule für Augenoptik eintreten.
(3) Die Städtische Fachschule für Augenoptik bildet erstmals zum Schuljahr 2011/2012 Eingangsklassen.