(1) Mit der Auflösung des Zweckverbandes Münchener Fachakademie für Augenoptik zum 31.12.2010 wird gemäß § 26 Abs. 3 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Münchener Fachakademie für Augenoptik die Landeshauptstadt München Schulträger der Fachakademie für Augenoptik. Die Landeshauptstadt München errichtet deshalb zum 01.01.2011 eine Fachakademie für Augenoptik.
(2) Die Schule erhält die Bezeichnung „Städtische Fachakademie für Augenoptik München“. Die Schule ist im Schulgebäude Marsplatz 8 untergebracht.