Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Errichtung einer Fachoberschule der Landeshauptstadt München mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen und Gestaltung vom 19.01.1983 (MüABl. S. 31) außer Kraft.