(1) Mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 werden durch Teilung der Städtischen Rainer-Werner-Fassbinder-Fachoberschule für Sozialwesen und Gestaltung eine Fachoberschule für Sozialwesen und eine Fachoberschule für Gestaltung gebildet.
(2) Die bisherige Fachoberschule am Standort Schlierseestraße 43 heißt zukünftig Städtische Rainer-Werner-Fassbinder-Fachoberschule für Sozialwesen München.
(3) Als neue Fachoberschule wird die Städtische Fachoberschule für Gestaltung München am bisherigen Filialstandort Ungsteiner Straße 46 errichtet.