(1) Das Fremdspracheninstitut der Landeshauptstadt München führt eine Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation und eine Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe im Sinne der Art. 13 und 18 BayEUG. Träger der Schulen ist die Landeshauptstadt München. Diese Satzung regelt die Aufnahme in die Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation.
(2) Aufgabe der Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation ist es, die Studierenden zur oder zum staatlich geprüften Übersetzerin oder Übersetzer und/oder Dolmetscherin oder Dolmetscher auszubilden. Es gilt die Schulordnung für die Fachakademien (Fachakademieordnung – FakO) vom 09.05.2017 (GVBl. S. 118, BayRS 2236-9-1-4-K), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.06.2021 (GVBl. S. 447), in der jeweils geltenden Fassung.