Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien · Studien- und Prüfungssatzung der Landeshauptstadt München für die Otto-Falckenberg-Schule (Fachakademie der Ausbildungsrichtung Darstellende Kunst)

§ 4 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien – Aufnahmevoraussetzungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.12.2008.

(1) Die Aufnahme setzt eine besondere künstlerische Begabung voraus. Der Nachweis wird durch eine Aufnahmeprüfung (§ 6) ermittelt.

(2) Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  • 1. Alter von mindestens 17 und höchstens 24 Jahren in der Fachrichtung SCHAUSPIEL,

Alter von mindestens 21 und höchstens 28 Jahren in der Fachrichtung REGIE,

  • 2. mittlerer Schulabschluss,
  • 3. ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache,
  • 4. gesundheitliche Eignung für die gewählte Fachrichtung.

(3) Von Abs. 2 Nr. 1 kann die Prüfungskommission – soweit eine Vorprüfungskommission gebildet wird (§ 6 Abs. 4) auf deren Vorschlag – in besonderen Fällen, vor allem bei überdurchschnittlicher künstlerischer Begabung, Ausnahmen in Verbindung mit etwaigen Auflagen zulassen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten