Diejenigen Schüler*innen, die im Schuljahr 2020/21 die Filiale Ruppertstraße besucht haben, werden, sofern sie nicht ausscheiden, mit Beginn des Schuljahrs 2021/22 Schüler*innen der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik München Mitte.
MucFachakademieS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Teilung und Umbenennung der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik in Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik München Giesing und über die Errichtung der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik München Mitte
§ 2 MucFachakademieS – Zuteilung der Schüler*innen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 22.12.2020.
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„Was regelt § 2 MucFachakademieS? Zitiere den Wortlaut.“