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Zitierfest

MucExternenpruefungsgebuehrenSElektrotechnik · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Fachschule für Elektrotechnik und Maschinenbautechnik der Landeshauptstadt München

§ 1 MucExternenpruefungsgebuehrenSElektrotechnik – Gebühr, Gebührenschuldner

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2016.

(1) Teilnehmer/innen an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Fachschule für Elektrotechnik und Maschinenbautechnik der Landeshauptstadt München haben hierfür eine Gebühr in Höhe von 130,- Euro zu entrichten, wenn sie weder eine Fachschule der Landeshauptstadt München noch den an der Fachschule für Elektrotechnik und Maschinenbautechnik der Landeshauptstadt München eingerichteten Lehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife besuchen bzw. besucht haben.

(2) Den Gebührenbescheid erteilt die Stadtkasse der Landeshauptstadt München.

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