Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucEntschaedigungsSUmlegungsausschuss · Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Umlegungsausschusses

§ 1 MucEntschaedigungsSUmlegungsausschuss

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Die Mitglieder des Umlegungsausschusses nach § 46 Abs. 2 des Baugesetzbuches i.V.m. § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungs- und Grenzregelungsangelegenheiten vom 18. 01.1961 (BayRS 2130-1-I) erhalten ein Sitzungsgeld von 20,45 Euro.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucEntschaedigungsSUmlegungsausschuss nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucEntschaedigungsSUmlegungsausschuss? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten