Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
MucEntschaedigungMitgliedS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied im Betroffenenbeirat zur Aufarbeitung der Missstände bei der Unterbringung von Kindern durch die Landeshauptstadt München
§ 2 MucEntschaedigungMitgliedS – Inkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.06.2022.
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„Was regelt § 2 MucEntschaedigungMitgliedS? Zitiere den Wortlaut.“