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Zitierfest

MucDante-StadionVO · Dante-Stadionverordnung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucDante-StadionVO – Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.12.2016.

Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Stadions an der Dantestraße.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucDante-StadionVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucDante-StadionVO? Zitiere den Wortlaut.“

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