Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Stadions an der Dantestraße.
MucDante-StadionVO · Dante-Stadionverordnung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucDante-StadionVO – Geltungsbereich
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.12.2016.
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„Was regelt § 1 MucDante-StadionVO? Zitiere den Wortlaut.“