Die auf Gesetz, Tarifvertrag, Dienstvereinbarung oder Stadtratsbeschluss beruhenden Zuständigkeiten der Personalvertretung bleiben unberührt. Die Dreistufigkeit der Personalvertretung bleibt erhalten.
MucBetriebsSKammerspiele · Betriebssatzung des Eigenbetriebs Münchner Kammerspiele
§ 14 MucBetriebsSKammerspiele – Personalvertretung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2017.
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„Was regelt § 14 MucBetriebsSKammerspiele? Zitiere den Wortlaut.“