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Zitierfest

MucBetriebsSFriedhoefe · Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Friedhöfe und Bestattung München (FBM)“

§ 15 MucBetriebsSFriedhoefe – Personalvertretung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

Die Dreistufigkeit der Personalvertretung bleibt im Rahmen der rechtlich fixierten Zuständigkeit auch für den Eigenbetrieb erhalten, insbesondere die auf Gesetz, Tarifvertrag, Dienstvereinbarung oder Stadtratsbeschluss beruhenden Zuständigkeiten der Personalvertretung bleiben unberührt. Die regelmäßige und frühzeitige Unterrichtung der Personalvertretungen in allen wichtigen Angelegenheiten wird sichergestellt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 MucBetriebsSFriedhoefe nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 MucBetriebsSFriedhoefe? Zitiere den Wortlaut.“

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