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Zitierfest

MucBetriebsSAbfallwirtschaftsbetrieb · Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes München

§ 12 MucBetriebsSAbfallwirtschaftsbetrieb – Rechnungslegung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.08.2025.

(1) Der AWM führt seine Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Ihr Rechnungswesen umfasst den Wirtschaftsplan, die Finanzplanung, die Buchführung, die Kosten- und Leistungsrechnung, den Jahresabschluss und den Lagebericht.

(2) Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres durch die Werkleitung aufzustellen, von sämtlichen Werkleiter*innen unter Angabe des Datums zu unterschreiben und über die oder den Oberbürgermeister*in dem Werkausschuss vorzulegen. Sie sind nach der Prüfung mit der Stellungnahme des Werkausschusses der Vollversammlung des Stadtrates vorzulegen. Diese stellt den Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fest. Hieran hat sich die Bekanntgabe und Auslegung gemäß § 25 Abs. 4 EBV anzuschließen.

(3) Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.

(4) Die Innenrevision obliegt dem AWM. Die gesetzlichen Aufgaben der örtlichen und überörtlichen Prüfungsorgane (Rechnungsprüfungsausschuss, Revisionsamt bzw. Kommunaler Prüfungsverband) sowie der oder des Abschlussprüfer*in bleiben unberührt.

(5) Bei der Gestaltung des Rechnungswesens bzw. des Controllingsystems und bei der Auswahl von Software hierfür sind die Informationsanforderungen des Neuen Steuerungsmodells, wie sie im Hoheitsbereich formuliert sind, zu berücksichtigen. Das produktbezogene Controlling einschließlich des Berichtswesens ist so zu gestalten, dass der Stadtrat als Grundlage für seine jeweiligen weiteren Ziel-, Ergebnis- und Ressourcen-Entscheidung aussagekräftige, aktuelle und präzise Informationen über die Erledigung seiner Aufträge erhält. Grundlage für ein unterjähriges und zeitnahes Controlling und Berichtswesen sind die Planungs- und Steuerungsinformationen aus der Kosten- und Leistungsrechnung, im Endausbau der Kostenträgerrechnung. Informationselemente, -strukturen und –regeln werden identisch zu den Einrichtungen gestaltet, die nach dem Neuen Kommunalen Rechnungswesen verfahren.

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