(1) Mit Beginn des Schuljahres 1997/98 werden die Städtische Berufsschule für Telekommunikationstechnik und die Städtische Berufsschule für Funk- und Informationselektronik zusammengelegt. Die neue Berufsschule führt die Bezeichnung „Städtische Berufsschule für Kommunikationselektronik“.
(2) Die Schule ist zunächst im Schulgebäude an der Riesstraße 50 untergebracht.
(3) Die Schüler/Schülerinnen, die im Schuljahr 1996/97 eine der beiden bisherigen Berufsschulen besuchen, werden, sofern sie nicht ausscheiden, mit Beginn des Schuljahres 1997/98 Schüler/Schülerinnen der Städtischen Berufsschule für Kommunikationselektronik.