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Zitierfest

MucBerufsschulSKommunikationselektronik · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zusammenlegung der Städtischen Berufsschule für Telekommunikationstechnik und der Städtischen Berufsschule für Funk- und Informationselektronik

§ 1 MucBerufsschulSKommunikationselektronik

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.08.1997.

(1) Mit Beginn des Schuljahres 1997/98 werden die Städtische Berufsschule für Telekommunikationstechnik und die Städtische Berufsschule für Funk- und Informationselektronik zusammengelegt. Die neue Berufsschule führt die Bezeichnung „Städtische Berufsschule für Kommunikationselektronik“.

(2) Die Schule ist zunächst im Schulgebäude an der Riesstraße 50 untergebracht.

(3) Die Schüler/Schülerinnen, die im Schuljahr 1996/97 eine der beiden bisherigen Berufsschulen besuchen, werden, sofern sie nicht ausscheiden, mit Beginn des Schuljahres 1997/98 Schüler/Schülerinnen der Städtischen Berufsschule für Kommunikationselektronik.

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