(1) Mit Beginn des Schuljahres 1984/85 wird durch Zusammenfassung der beiden bestehenden Berufsschulen für Jungarbeiterinnen und Jungarbeiter im Berufsbildungszentrum für Gesundheitspflege, Jungarbeiterinnen und Jungarbeiter an der Hufelandstraße 8 eine Berufsschule für Jungarbeiterinnen und Jungarbeiter errichtet.
(2) Die neu errichtete Berufsschule für Jungarbeiterinnen und Jungarbeiter wird nach Fertigstellung des neu errichteten Anton-Fingerle-Bildungszentrums an der Schlierseestraße 43 im Schulgebäude am Bogenhauser Kirchplatz 3 und wie bisher im Schulgebäude an der St.-Martin-Straße 30 untergebracht. Bis zur Fertigstellung des Anton-Fingerle-Bildungszentrums bleibt sie in den Schulgebäuden an der Hufelandstraße 8 und an der St.-Martin-Straße 30 untergebracht.