(1) Mit Beginn des Schuljahres 1986/87 werden durch die Teilung der Berufsschule für elektrische Energietechnik zwei Berufsschulen im Feld Elektrotechnik gebildet.
(2) Die bisherige Berufsschule wird umbenannt in Berufsschule für elektrische Energiegeräte- und Anlagetechnik und für Auszubildende aus Industriebetrieben fortgeführt.
(3) Als neue Berufsschule wird die Berufsschule für Elektroinstallationstechnik und Elektromechanik errichtet und für Auszubildende aus Handwerksbetrieben geführt.
(4) Beide Berufsschulen sind wie bisher im BBZ Elektrotechnik an der Riesstraße 50 untergebracht.