(1) Mit Beginn des Schuljahres 1984/85 wird durch Teilung der bestehenden Berufsschule für Apotheken-, Arzt- und Zahnarzthelferinnen im Berufsbildungszentrum für Gesundheitspflege, Jungarbeiterinnen und Jungarbeiter an der Hufelandstraße 8 unter Einbezug der Fachgruppe für Zahntechniker im Berufsbildungszentrum für Gastronomie, Ernährung, Gartenbau und Zahntechnik am Sinom-Knoll-Platz 3 eine Berufsschule für Apotheken- und Arzthelferinnen und eine Berufsschule für Zahnarzthelferinnen und Zahntechniker errichtet.
(2) Die neu errichteten Berufsschulen für Apotheken- und Arzthelferinnen sowie für Zahnarzthelferinnen und Zahntechniker werden im neu errichteten Berufsbildungszentrum für Gesundheitsberufe, Zahntechnik, Drogisten und Chemieberufe am Ostbahnhof untergebracht.
(3) Die bestehende Berufsschule für Drogisten und Chemielaboranten im Berufsbildungszentrum für Industrie, Finanz- und Verkehrswirtschaft an der Luisenstraße 29 wird ebenfalls im neu errichteten Berufsbildungszentrum für Gesundheitsberufe, Zahntechnik, Drogisten und Chemieberufe am Ostbahnhof untergebracht.