(1) Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 werden durch Teilung der Städtischen Berufsschule für Informationstechnik zwei Berufsschulen im Feld Informationstechnik gebildet.
(2) Die bisherige Berufsschule trägt weiterhin den Namen Städtische Berufsschule für Informationstechnik und wird für Auszubildende der Ausbildungsrichtung Informationstechnik fortgeführt.
(3) Als neue Berufsschule wird die Städtische Berufsschule für Fachinformatik Systemintegration errichtet und für Auszubildende der Ausbildungsrichtung Fachinformatik Systemintegration geführt.
(4) Beide Berufsschulen sind am Standort Riesstraße 34, 80992 München untergebracht.