(1) Das Referat für Bildung und Sport legt im Benehmen mit den Schulen nach fachlichen Gesichtspunkten Grundsätze über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die beiden Berufsschulen fest. Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die jeweilige Schule.
(2) Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/2016 den Standort Balanstraße besucht haben, werden, sofern sie nicht ausscheiden, mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 Schülerinnen und Schüler der Städtischen Berufsschule zur Berufsintegration.