Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucBerufsschuleBerufsvorbereitungS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Teilung der Städtischen Berufsschule zur Berufsvorbereitung am Bogenhauser Kirchplatz und die Errichtung einer Städtischen Berufsschule zur Berufsintegration

§ 2 MucBerufsschuleBerufsvorbereitungS – Zuteilung der Schülerinnen und Schüler

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.06.2016.

(1) Das Referat für Bildung und Sport legt im Benehmen mit den Schulen nach fachlichen Gesichtspunkten Grundsätze über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die beiden Berufsschulen fest. Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die jeweilige Schule.

(2) Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/2016 den Standort Balanstraße besucht haben, werden, sofern sie nicht ausscheiden, mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 Schülerinnen und Schüler der Städtischen Berufsschule zur Berufsintegration.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucBerufsschuleBerufsvorbereitungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucBerufsschuleBerufsvorbereitungS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten