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Zitierfest

MucBerufsfachschulSKinderpflegeZulassung · Satzung über die Zulassung zur Berufsfachschule für Kinderpflege der Landeshauptstadt München

§ 1 MucBerufsfachschulSKinderpflegeZulassung – Aufgaben der Schule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2024.

(1) Die Berufsfachschule für Kinderpflege ist eine Berufsfachschule im Sinne der Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 b) und Art. 13 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen.

(2) Es gilt die Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik und Fremdsprachenberufe (Berufsfachschulordnung – BFSO) vom 25.05.2023 (GVBl. S. 257).

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