(1) Am Fremdspracheninstitut der Landeshauptstadt München werden eine Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation und eine Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe im Sinne der Art. 13 und 18 BayEUG geführt. Träger der Schulen ist die Landeshauptstadt München. Diese Satzung regelt die Aufnahme in die Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe.
(2) Aufgabe der Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe ist es, die Schülerinnen und Schüler zur oder zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondentin oder Fremdsprachenkorrespondenten und/oder Euro-Korrespondentin oder Korrespondenten auszubilden. Es gilt die Schulordnung für die Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe in Bayern (Berufsfachschulordnung (Fremdsprachenberufe - BFSO Sprachen vom 21.05.1993 (GVBl. S. 419, BayRS 2236-4-1-6-K), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.06.2021 (GVBl. S. 447), in der jeweils geltenden Fassung.