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Zitierfest

MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Leitstellenwesen der Landeshauptstadt München

§ 24 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS – Letztmalige Aufnahme von Schülerinnen und Schülern und Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2024.

(1) Zum Schuljahr 2029/30 werden letztmalig Schülerinnen und Schüler an der Berufsfachschule aufgenommen.

(2) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 24 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 24 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS? Zitiere den Wortlaut.“

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