(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahres 2025/26 eine Berufsfachschule für Leitstellenwesen.
(2) Die Schule erhält die Bezeichnung „Berufsfachschule für Leitstellenwesen der Landeshauptstadt München in München“.
(3) Die Schule wird der Städtischen Berufsschule für Fachkräfte in Arzt- und Tierarztpraxen und Pharm.-kaufm. Angestellte angegliedert und in deren Räumen in der Orleansstraße 46 in 81667 München untergebracht.