Die Besucher*innen haften, insbesondere für die Beschädigung oder den Verlust von Sammlungs- und Einrichtungsgegenständen, nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften.
MucBenutzungsSValentinKarlstadtMusaeum · Satzung über die Benutzung des Valentin-Karlstadt-Musäums (Benutzungssatzung Valentin-Karlstadt-Musäum)
§ 6 MucBenutzungsSValentinKarlstadtMusaeum – Haftung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucBenutzungsSValentinKarlstadtMusaeum nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 6 MucBenutzungsSValentinKarlstadtMusaeum? Zitiere den Wortlaut.“