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Zitierfest

MucBenutzungsSStiftung · Satzung über die Benutzung der Stiftung Villa Stuck (Benutzungssatzung der Stiftung Villa Stuck)

§ 8 MucBenutzungsSStiftung – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.

(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der Stiftung Villa Stuck (Benutzungssatzung

der Stiftung Villa Stuck) vom 11.05.2005 (MüABl. S. 157) außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucBenutzungsSStiftung nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucBenutzungsSStiftung? Zitiere den Wortlaut.“

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