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Zitierfest

MucBegleitgruppeBNES · Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Begleitgruppe Bildung für nachhaltige Entwicklung (Satzung Begleitgruppe BNE)

§ 1 MucBegleitgruppeBNES – Entschädigung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2024.

(1) Die Entschädigung (Art. 20a Abs. 1 Satz 2 GO) der ehrenamtlichen Mitglieder der Begleitgruppe BNE beträgt pauschal 75,00 Euro je Sitzung, inklusive Vor- und Nachbereitung.

(2) Die Entschädigung wird für höchstens 4 Sitzungen pro Kalenderjahr und ehrenamtlichen Mitglied gewährt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucBegleitgruppeBNES nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucBegleitgruppeBNES? Zitiere den Wortlaut.“

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