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Zitierfest

MucBannwaldVOSuedost · Verordnung des Landratsamtes München über die Erklärung der Wälder im Südosten Münchens im Bereich der Landeshauptstadt München und den Landkreisen München und Ebersberg zu Bannwald

§ 2 MucBannwaldVOSuedost – Grenzbeschreibung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 04.02.1998.

Die Grenzen des Bannwaldes sind rot in einer Karte, Maßstab 1 : 5000, ausgefertigt durch das Landratsamt München am 10.04.1989 und durch Schraffur in einer Karte, Maßstab 1 : 25000 (Anhang A + B)*), eingetragen. Die Karte, Maßstab 1 : 5000, ist bei der Landeshauptstadt München und den Landratsämtern München und Ebersberg niedergelegt. Sie wird dort als Bestandteil dieser Verordnung archivmäßig verwahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich. Die Karte, Maßstab 1 : 25000, wird als Bestandteil dieser Verordnung veröffentlicht und dient zur Orientierung über die Lage des Bannwaldes. In Zweifelsfällen über den genauen Geltungsbereich der Verordnung ist die archivmäßig verwahrte Karte, Maßstab 1 : 5000, maßgebend.

*) Von einem Abdruck der Karten wurde abgesehen

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