Die Aubinger Lohe einschließlich der Wälder südlich bzw. südwestlich der Eichenauer Straße im 39. Stadtbezirk (Aubing) sowie die angrenzenden Wälder nördlich des Aubinger Weges auf dem Gebiet der Gemeinde Germering werden in den in § 2 angegebenen Grenzen zu Bannwald erklärt.
MucBannwaldVOAubingerLohe · Verordnung der Landeshauptstadt München über die Erklärung des Gebietes der Aubinger Lohe einschließlich der südwestlich angrenzenden Wälder zu Bannwald
§ 1 MucBannwaldVOAubingerLohe – Bannwald
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.12.1985.
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