Das Bannwaldgebiet verläuft im Osten ca. 300 m westlich der Waldhornstraße entlang der bestehenden Waldgrenze, im Norden wird es von der Angerlohstraße, im Westen durch die
Von-Reuter-Straße und im Süden von der Ratzel- bzw. Rueßstraße begrenzt. Wegen der genauen Abgrenzung wird auf eine Karte im Maßstab 1 : 5000 Bezug genommen, welche Bestandteil dieser Verordnung ist. Eine Ausfertigung dieser Karte kann bei der Landeshauptstadt München – Kreisverwaltungsreferat – während der Dienststunden eingesehen werden.