Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucBannwaldVOAngerlohe · Verordnung der Landeshauptstadt München über die Erklärung von Wald zu Bannwald

§ 2 MucBannwaldVOAngerlohe

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.08.1984.

Das Bannwaldgebiet verläuft im Osten ca. 300 m westlich der Waldhornstraße entlang der bestehenden Waldgrenze, im Norden wird es von der Angerlohstraße, im Westen durch die

Von-Reuter-Straße und im Süden von der Ratzel- bzw. Rueßstraße begrenzt. Wegen der genauen Abgrenzung wird auf eine Karte im Maßstab 1 : 5000 Bezug genommen, welche Bestandteil dieser Verordnung ist. Eine Ausfertigung dieser Karte kann bei der Landeshauptstadt München – Kreisverwaltungsreferat – während der Dienststunden eingesehen werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucBannwaldVOAngerlohe nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucBannwaldVOAngerlohe? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten