(1) Im Stadtgebiet München dürfen Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen ab 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr betrieben werden.
(2) Autowaschanlagen dürfen an folgenden Feiertagen nicht betrieben werden:
- - Neujahr,
- - Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag,
- - 1. Mai,
- - Pfingstsonntag, Pfingstmontag,
- - Erster und Zweiter Weihnachtstag.