Der Stellenplan (Art. 58 Abs. 2 Satz 2) ist einzuhalten. Abweichungen sind nur im Rahmen des Art. 62 Abs. 3 Nr. 2 zulässig.
LkrO · Landkreisordnung für den Freistaat Bayern
Art. 39 LkrO – Stellenplan
Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.
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„Was regelt Art. 39 LkrO? Zitiere den Wortlaut.“